156 Tage DSGVO – Seit einem halben Jahr regelt die DSGVO zusammen mit anderen Gesetzen einen Teil des Datenschutzes

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Eigentlich muss ich einen Halbjahres-Rückblick auf die DSGVO schreiben, aber hier und jetzt erst einmal einen Blick auf die Schlagzeilen über den Gronauer DSGVO-Tellerrand.

Vor dem 25. Mai 2018

Eine Umfrage stellt den europäischen Unternehmen ein schlechtes Zeugnis bei der Vorbereitung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU aus. Die Mehrheit sei nicht fit für die DSGVO. Jeder vierte Befragte gab sich gar völlig ahnungslos.

Juni 2018

Wenig überraschend, dass es kommt. Aber überraschend wie schnell 😊

ZDF heute-show: Hinter der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU steht eine verrückte Idee: Wie wäre es, wenn wir Bürger selbst bestimmen könnten, was mit unseren Daten passiert?

DSGVO: Innenminister Seehofer drängt auf rasche Lösung des Abmahnproblems: Bundesinnenminister Horst Seehofer wolle das hiesige Abmahnunwesen „deutlich minimieren und zurückfahren“, hieß es in einer aktuellen Stunde im Bundestag.

Nun zieht Spotify die Daumenschrauben der Überprüfung härter an. Früher war es so, dass der Großteil der Nutzer im Spotify-Familienplan lediglich seine Postleitzahl angeben musste. Seit Juni 2018 müssen die Abonnenten sich mit einer Adresse verifizieren. Spotify will die GPS-Daten prüfen.

Kaum war die DSGVO scharf gestellt, tobte ein E-Mail-Tsunami durchs Land. Der aber war in vielen Fällen überhaupt nicht nötig, sagt Michael Neuber. „Alle hatten Angst etwas falsch zu machen“, so der BVDW-Justitiar. Abmahnwellen hält er dennoch für möglich. Und das dicke Ding kommt ja erst noch: Mitte 2019 droht die E-Privacy-Verordnung…

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lässt schreiben: Erstmals gibt es durch die Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa einen Geldbußenkatalog für Datenschutzverstöße. Die möglichen Höchststrafen sollen Unternehmen verdeutlichen, wie ernst es die EU mit dem Datenschutz meint.

Hessens Datenschutzbeauftragter wird von Anfragen zur neuen europäischen Datenschutzverordnung überschwemmt: „Wir nennen uns nur noch Call-Center.“

Fast einen Monat gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) inzwischen – die befürchtete Welle von Abmahnungen ist aber bislang ausgeblieben. Ein Grund dafür ist anscheinend, dass selbst die zuständigen Juristen noch unsicher sind, wie die neue Verordnung auszulegen ist.

Auch eine Schwemme: Datenschutz-Generatoren.

Und der ARD-Film „Im Rausch der Daten“ sorgt für Klarheit!

Juli 2018

Hackenbroich: Wegen des Datenschutzes hat eine Kita Erinnerungsmappen an die Vorschulkinder verteilt, in denen alle anderen Kinder-Gesichter unkenntlich gemacht wurden. Einigen Eltern geht das zu weit.

Die DSGVO gilt nicht für handschriftliche Notizzettel? Der EuGH hat u.a. nun klargestellt, dass auch Notizen eine Datei sind – „wenn die Daten nach bestimmten Kriterien so strukturiert sind, dass sie zur späteren Verwendung leicht wiederauffindbar sind.“

„Vor wahnsinnig hohen Bußgeldern braucht sich kein Verein fürchten, auch die Gefahr einer Abmahnung dürfte gering sein.“ – die Schwäbische Zeitung berichtet, wie man Ehrenamtlichen die Angst vor der DSGVO als einem „Datenschutz-Monster“ nehmen kann.

Nicht einmal 50 Tage nach dem 25. Mai schreien Anwälte nach Reformen: Sie fordern Gesetze zur Verordnung.
Und auch die Union will schon eine ‚sofortige Überprüfung“.

August 2018

Mehr als zwei Monate nach Wirksamwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind über 1000 US-Nachrichtenseiten weiterhin nicht aus Europa zu erreichen. Dazu gehört auch jedes dritte Internetportal der 100 größten US-Zeitungen, hat das Nieman Lab gezählt. Eine konstant aktualisierte Liste mit den fast 1100 aus Europa nicht erreichbaren Angeboten unterhält Joseph O’Connor. Darin führt er auch auf, welche Seiten inzwischen wieder erreichbar gemacht wurden und kommt dabei auf ganze sechs – sieben mit Instapaper.

Oktober 2018

Datenschutzrechtlich sind Fotos und Videos relevant, wenn man diese personenbezogenen Daten nicht nur für persönliche oder familiäre Zwecke erhebt.

Datenschutzrechtlich ist es auch relevant, wenn die Fotos oder Videos nicht veröffentlicht werden. Denn das Datenschutzrecht ist bereits einschlägig, wenn man Bildmaterial anfertigt.

Beispiele: Ein Bauunternehmen setzen Kameradrohnen ein und machen dabei auch Bildaufnahmen von Personen. Oder ein Unternehmen bzw. Fotograf macht zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken Fotos von Personen bzw. dreht Videos, auf denen Personen zu sehen sind. Wann und wie darf ich sie veröffentlichen? Gilt das KUG überhaupt noch?

Bei seinem Berlin-Besuch lobte der Apple-Chef Cook die DSGVO als Vorbild für globalen Datenschutz.

Was passiert, wenn die Datenschutzerklärung fehlt? Vor Gericht steht es 1:1

November 2018

Erste Strafen in Deutschland verhängt: In Baden-Württemberg muss ein soziales Netzwerk eine 20.000 Euro Strafe zahlen, da es Passwörter der User unverschlüsselt speicherte. Nur weil das Unternehmen kooperierte fiel die Strafe glimpflich aus.

Laut einer Studie von Cliqz und Ghostery vertreibt die DSGVO Web-Tracker von den Webseiten.

Verbraucherschützer aus sieben europäischen Staaten wollen gegen möglichen Datenmissbrauch des Internet-Riesen Google vorgehen. Die Verbände aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden wollten bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen, teilte der europäische Verbraucherschutzverband (Beuc) am Dienstag mit. Der deutsche vzbv erwägt demnach eine einstweilige Verfügung.

Unser EU-Nachbarland Österreich vermeldet bis November 2018 vier verhängte Strafen wg. DSGVO-Verstößen, drei davon wg. Videoüberwachung. Die Summe der Strafen liegt zusammen unter Euro 10.000.

Und in Wien soll es jetzt Klingelschilder ohne Namen geben.

Unsere niederländischen Nachbarn kämpfen dagegen zurzeit gegen Microsoft und Office 365: Der Telemetriedienst von Office365 verstößt gegen die DSGVO. Dieser sammelt mehr Daten als der von Windows10, ohne die Nutzer ausreichend zu informieren und lässt sich nicht abschalten. Microsoft arbeitet an den Vorwürfen.


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